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Wer zahlt die Kosten für den Schlüsseldienst?

Wenn der Schlüsseldienst kommen muss, steht für den Mieter die Frage im Raum: Wer zahlt die Schlüsseldienst Kosten? Der Vermieter oder ich? Die Antwort darauf ist: Es kommt auf die Situation an. Wir klären auf, wann Mieter die Kosten für die Türnotöffnung übernehmen müssen und wann der Vermieter.

Fall 1: Ich habe mich selbst ausgesperrt

Sie sind nur kurz zur Nachbarin oder an die Mülltonne gelaufen und sogleich hat der Wind seine Chance genutzt. Rums, die Tür ist zu, und der Haustürschlüssel liegt brav auf der Kommode. Die naheliegendste Lösung ist, den Schlüsseldienst zu rufen. Und dann gleich auch noch den Vermieter, damit er die Rechnung übernimmt.

Ein überaus sozialer Vermieter zahlt die Rechnung vielleicht. Aber er muss es nicht, denn es war ja Ihre eigene Schuld, dass Sie draußen vor der verschlossenen Tür standen und der Schlüsseldienst anrücken musste.

Wenn Sie nicht mehr in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus kommen: Rufen Sie zuerst alle Personen an, die einen Schlüssel von Ihrer Wohnung besitzen. Vielleicht kann der- oder diejenige schnell vorbeikommen und aufschließen. Wenn nicht: Ein guter Schlüsseldienst in Ihrer Nähe ist in der Regel ruck, zuck bei Ihnen und öffnet die Tür im Handumdrehen. Und seine wertvolle Arbeit ist bezahlbar – zumindest wenn Sie einen seriösen Schlüsseldienst auswählen. Für die einfache Türöffnung (Schlüssel steckt nicht im Schloss) kostet Sie der Aufwand für einen guten Schlüsseldienst bis 150,00 Euro, wenn es wochentags und am Tage ist.

Fall 2: Ich habe den Haustürschlüssel verloren

Wesentlich unangenehmer wird es, wenn Ihr Haustürschlüssel nicht auf der Kommode liegt. Wenn Sie den Schlüssel verloren haben, kommen Sie meist nicht umhin, den Schlüsseldienst zu beauftragen. Aber wer zahlt die Schlüsseldienstkosten?

Wie in Fall 1 kann der Vermieter nichts dafür, dass Sie Ihren Hausschlüssel verloren haben. Deshalb müssen Sie selbst für den Verlust aufkommen und die Schlüsseldienstkosten zahlen. Wenn in Ihrer Wohnungsanlage eine Schließanlage eingebaut wurde, dann müssen Sie im schlimmsten Fall tief in die Geldbörse greifen. Der Vermieter kann die gesamte Schließanlage austauschen lassen und Sie müssen bezahlen. Es sei denn, Sie können beweisen, dass der Schlüsselverlust keine Gefahren nach sich zieht.

Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, dann sollten Sie das sofort Ihrem Vermieter melden. Denn Sie müssen Schadenersatz zahlen, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzen und die Gefahr besteht, dass der Schlüssel zu anderen Zwecken missbraucht wird, zum Beispiel zum Einbruchdiebstahl.

Fall 3: Mein Schlüssel wurde geklaut

Bei einem Schlüsseldiebstahl verhält sich die Sachlage etwas anders. Hierbei muss man konkret davon ausgehen, dass eine Person Ihren Schlüssel entwendet hat, um Zugang zu Ihrer Wohnung zu bekommen. Sie sollten daher sofort einen Schlüsseldienst Ihres Vertrauens informieren und Ihr Schloss austauschen lassen. Bei Häusern, die eine Schließanlage haben, ist zudem die Gefahr groß, dass der Schlüsseldieb in alle Wohnungen eindringt.

Damit Sie Ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzen: Melden Sie den Schlüsseldiebstahl unverzüglich Ihrem Vermieter, und lassen Sie das Schloss vom Schlüsseldienst austauschen. Denn wenn Sie das Schloss nicht austauschen lassen, kommt Ihre Hausratversicherung nicht für eventuellen Schaden zum Beispiel bei Einbruch auf.

Fall 4: Das Schloss der Haustür ist defekt

Das Türschloss funktioniert nicht, der Schlüssel steckt fest oder bricht wegen Materialermüdung ab. Dies sind Situationen, für die in der Regel der Vermieter verantwortlich ist.

Eine Ausnahme besteht, wenn der Mieter seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Die Gerichte sind aber in solchen Fällen meist auf der Seite der Mieter. Ist das Türschloss defekt, fehlerhaft in der Konstruktion oder nicht mehr funktionstüchtig aufgrund von Einbaufehlern oder Verschleiß, muss der Vermieter den Mangel beheben – und zwar auf seine Kosten? In der Regel wird er einen Schlüsseldienst damit beauftragen, um sicherzustellen, dass die Arbeiten auch korrekt erledigt werden.

 

Mietwohnung: Darf ich den Schlüsseldienst selbst anrufen?

Sie stehen vor der Wohnung und kommen nicht mehr rein? Rufen Sie sofort als erstes Ihren Vermieter, den Hausverwalter oder Hausmeister an. Damit Sie nicht auf unnötigen Kosten sitzen bleiben, sollte der Vermieter den Schlüsseldienst anrufen.

Wenn Sie ihn allerdings nicht erreichen, handelt es sich um einen Notfall, und Sie können beruhigt den Schlüsseldienst anfordern. Der Vermieter muss die Schlüsseldienstkosten übernehmen. Das gilt auch für entstandene Extra-Kosten, zum Beispiel wenn das Schloss durch die Türöffnung kaputtgegangen ist und ausgetauscht werden muss.

Unser Tipp:
Reichen Sie die Rechnung des Schlüsseldienstes beim Vermieter ein. Im Streitfall bei der Kostenübernahme: Der Verbindungsnachweis auf der Telefonliste können Sie als Beweis nehmen, dass Sie den Vermieter tatsächlich angerufen haben. Er muss die Schlüsseldienstkosten übernehmen, wenn Ihr Verhalten nicht schuldhaft war. Übrigens: Mit dem Anruf des Vermieters erfüllen Sie die Pflichten des Mieters in Bezug auf den Schlüsseldienst. Anderweitige Regelungen im Mietvertrag sind rechtlich in den meisten Fällen unwirksam. Gibt es eine Kleinreparaturregelung im Mietvertrag, müssen Sie die Kosten für ein Türschloss dennoch nicht übernehmen, wenn es nicht explizit schriftlich vermerkt wurde.
Fazit
Bei dem Thema „Wer zahlt die Schlüsseldienstkosten?“ gilt die Schuldfrage. Ist der Mieter schuld, muss er die Rechnung für die Türnotöffnung bezahlen. Bei einem Schlossaustausch dagegen muss in den meisten Fällen der Vermieter die Kosten übernehmen. Denn ein Türschloss fällt nicht unter die Sorgfaltspflicht eines Mieters, Türen und Schlösser sind wartungsfrei.